Die Benutzungsentgelte sind pro Veranstaltung je Tag zu entrichten. Abendveranstaltungen,
die bis längstens 3 Uhr des anderen Tages gehen können, werden als ein Tag berechnet.
Für Mieter/Veranstalter, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb der Gemeinde
Gemmrigheim haben, wird ein Zuschlag von 150% auf die Benutzungsentgelte erhoben.
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